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E-Mails sind aufbewahrungspflichtig, wenn sie einen Geschäftsprozess dokumentieren.
Dazu zählen unter anderem:
Aufbewahrungsfristen:
Rechtssichere Archivierung bedeutet mehr als das bloße Aufbewahren von E-Mails.
Archivierte E-Mails müssen:
sein.
Das reine Aufbewahren von Mailboxen, PST-Dateien oder Backups erfüllt diese Anforderungen nicht.
Ja, Geschäftsführer unterliegen einer Organpflicht.
Fehlende oder mangelhafte E-Mail-Archivierung kann Konsequenzen wie Steuerschätzungen, Bußgelder, Nachzahlungen, persönliche Haftung mit Privatvermögen und strafrechtliche Verfolgung haben.
Ungewissenheit schützt nicht vor Haftung.